
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Lieferungen und Leistungen der Flores Farm GmbH (künftig: Flores) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht mehr ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch insoweit, als die Geschäftsbedingungen des Kunden nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
2. Angebote von Flores stellen nur die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes (Bestellung) durch den Kunden dar. Ein Flores bindender Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung durch Flores (Auftragsbestätigung) zustande. Zwischenverkauf bis dahin bleibt vorbehalten.
3. Maßgebend für den Vertragsinhalt, insbesondere Liefermenge und Lieferdatum, ist die Auftragsbestätigung von Flores. Der Kunde ist daher verpflichtet, diese sowie alle anderen Unterlagen, wie Zeichnungen und dergleichen, unverzüglich nach deren Erhalt zu überprüfen und Einwendungen bekannt zu geben. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche nach Zugang, gilt dies als Genehmigung, sofern Flores nicht eine ausdrückliche Genehmigung verlangt hat. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformklausel.
II. Preis
1. Alle Preise verstehen sich im Zweifel ab Lager von Flores, zuzüglich Mehrwertsteuer und Nebenkosten, wie insbesondere Verpackung und Fracht.
2. Soweit nach vier Monaten nach Vertragschluss Veränderungen eintreten, die geeignet sind, den Preis zu beeinflussen, insbesondere Gestehungskosten und Einfuhrzölle, und die Ware vereinbarungsgemäß noch nicht oder noch nicht vollständig geliefert wurde, ist Flores zu einer angemessenen Anpassung des Preises berechtigt und verpflichtet. Führt dies zu einer Preiserhöhung von mehr als 5 %, so steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen.
III. Lieferung
1. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig
2. Angegebene Lieferfristen und Termine verstehen sich ab Lager von Flores.
3. Alle Angaben über den Zeitpunkt der Lieferung erfolgen unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind. Verzögerungen, die dadurch bedingt sind, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht unverzüglich nachkommt, führen, ohne dass es einer Aufforderung durch Flores bedarf, zu einer entsprechenden Veränderung der Lieferfristen und -termine.
4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
5. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen, soweit die Leistung von Flores durch Umstände verzögert wird, die Flores nicht zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt.
IV. Versand und Gefahrenübertragung
1. Verpackung, Versand und Transportmittel bleiben der Wahl von Flores überlassen.
2. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über.
V. Zahlung
1. Zahlungen haben ohne Abzüge spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Flores auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
3. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung ein, oder wird Flores eine solche nach Vertragschluss bekannt, kann Flores Vorauskasse oder die Stellung einer angemessenen Sicherheit verlangen. Bis dahin ist Flores berechtigt, alle (Teil)lieferungen einzustellen. Lieferfristen und- termine verschieben sich entsprechend. Daneben ist Flores berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Erbringung der Vorauskasse oder Sicherheit zu setzen und bei fruchtlosem Verstreichen die Erfüllung abzulehnen und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
4. Hat der Kunde Insolvenzantrag gestellt, ist Flores zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
5. Wechsel oder Schecks werden lediglich erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen sowie alle sonstigen Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wird ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von
Flores. Mit Zahlung aller Forderungen geht das Eigentum im Zeitpunkt des
letzten Zahlungseinganges auf den Kunden über.
2. Der Kunde wird von Flores – jederzeit widerruflich – ermächtigt, unter
Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
3. Der Kunde tritt schon jetzt seine eigene Kaufpreisforderung sowie sonstige Ansprüche bezüglich der Vorbehaltsware (wie z. B. aus Versicherung
oder unerlaubter Handlung) sicherheitshalber an Flores ab. Flores nimmt
diese Abtretung an. Der Kunde ist in jederzeit widerruflicher Weise berechtigt, den Kaufpreis einzuziehen. Flores ist im Falle nicht pünktlicher Zahlung berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Dritten aufzudecken. Der Kunde verpflichtet sich, Flores Auskunft über die Person seines Abkäufers und die Höhe seiner Forderung zu geben und Flores unter Übergabe aller einschlägigen Unterlagen bei der Durchsetzung der Forderung zu unterstützen.
4. Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgen stets für
Flores als Hersteller. Erlischt das Eigentum von Flores durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das Eigentum an der neuen Sache wertanteilig auf Flores als Miteigentümer übergeht. Der Kunde verwahrt die
Vorbehaltsware unentgeltlich.
5. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht mit Rechten Dritter belasten.
Im Falle von Pfändungen durch Dritte ist Flores sofort zu unterrichten
VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware an
den Kunden.
2. Die gelieferte Ware ist sofort zu untersuchen, etwaige Mängel an Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Ware zu rügen. Flores haftet nicht für Fremdeingriffe und deren Folgen.
3. Geringe handelsübliche sowie technikbedingte, nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Liefermangel dar.
4. Flores ist berechtigt, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern.
Ersetzte Ware geht in das Eigentum von Flores über.
VIII. Außendienst
1. Außendienstmitarbeiter von Flores sind nicht berechtigt, für Flores rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.
2. Außendienstmitarbeiter haben auch keine Inkassovollmacht.
IX. Haftung
1. Unbeschadet der Regelung in den Ziffern 2 und 3. ist die Haftung von
Flores gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz für eigenes Verschulden
und das ihrer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Bei Verstößen gegen solche Verpflichtungen, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten) sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haftet Flores auch für leichte Fahrlässigkeit.
3. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von Flores auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz von Flores.
2. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich nach demjenigen innerdeutschen Recht, das anwendbar ist, wenn beide Vertragsparteien ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, also insbesondere unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Kaufrechts und der
Vorschriften gem. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom
11.04.1980.
3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt diejenige zulässige Bestimmung, welche der unwirksamen wirtschaftlich
am nächsten kommt.
4. Die Daten des Kunden darf Flores im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
speichern, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Vertrages und
für die Pflege der Geschäftsverbindung zweckmäßig ist und gegenteilige
Interessen des Kunden nicht ersichtlich sind. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung im Sinne von § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz.
|